FFH-Mähwiesen

Im Rahmen der Berichtspflicht an die EU (Artikel §11 der FFH-Richtlinie) ist Deutschland gefordert nach bundesweit einheitlichen Standards den Zustand von Lebensraumtypen und Arten innerhalb und außerhalb von Natura 2000 Gebieten zu erfassen und zu bewerten. 

Da die besonders artenreichen Lebensraumtypen 6510 (Magere Flachland-Mähwiese) und 6520 (Berg-Mähwiese), kurz FFH-Mähwiesen genannt, in der Vergangenheit stark zurückgingen wurden sie im Jahr 2022 zu den geschützen Biotopen aufgenommen.

Das ILN führt im Arbeitsfeld FFH-Mähwiesen, nicht nur Kartierungen durch, sondern kontrolliert und überprüft auch Bewirtschaftungsverträge zum Erhalt dieser, entwirft Anpassungsvorschläge und arbeitet Aktualisierungen oder Floating-Verfahren in das Naturschutz-Informationssystem (NAIS) des Landes ein.
Baden-Württemberg ergänzt das bundesweite Monitoring für ausgewählte Arten durch ein landesweites Monitoring auf der Basis der Bundesstandards.


Projekte:
  • FFH-Mähwiesen-Monitoring im Landkreis Esslingen, Untere Naturschutzbehörde Esslingen (2026)
  • FFH-Mähwiesen-Kartierung im Landkreis Pforzheim, Stadt Pforzheim (2025)
  • FFH-Mähwiesen-Monitoring im Landkreis Esslingen, Untere Naturschutzbehörde Esslingen (2023 – 2024)