FFH-Mähwiesen
Im Rahmen der Berichtspflicht an die EU (§ 11 der FFH-Richtlinie) ist Deutschland gefordert nach einheitlichen Standards den Zustand von Lebensraumtypen und Arten innerhalb und außerhalb von Natura 2000 Gebieten zu erfassen und zu bewerten.
Da die besonders artenreichen europarechtlich geschützten Lebensraumtypen 6510 (Magere Flachland-Mähwiese) und 6520 (Berg-Mähwiese) dem Verschlechterungsverbot unterliegen, sind Verluste gegenüber Landwirten sanktionsbewehrt.
Das ILN führt im Arbeitsfeld FFH-Mähwiesen nicht nur Kartierungen durch, sondern kontrolliert und überprüft auch die Umsetzung und den Umsetzungserfolg von Bewirtschaftungsverträgen (Vertragsnaturschutz). Bei Bedarf werden Anpassungsvorschläge mit dem Ziel einer Verbesserung des Erhaltungszustandes vorgetragen. Teil des Aufgabenspektrums ist dabei auch die Begutachtung von Flächen, die einer vertraglich festgelegten Wiederherstellungsverpflichtung unterliegen. Die Einarbeitung aktualisierter Abgrenzungen von Bestandsflächen oder die Eingabe von Floating-Flächen in das Naturschutz-Informationssystem (NAIS) des Landes sind ebenfalls Teil des Aufgabenspektrums.
Da die besonders artenreichen europarechtlich geschützten Lebensraumtypen 6510 (Magere Flachland-Mähwiese) und 6520 (Berg-Mähwiese) dem Verschlechterungsverbot unterliegen, sind Verluste gegenüber Landwirten sanktionsbewehrt.
Das ILN führt im Arbeitsfeld FFH-Mähwiesen nicht nur Kartierungen durch, sondern kontrolliert und überprüft auch die Umsetzung und den Umsetzungserfolg von Bewirtschaftungsverträgen (Vertragsnaturschutz). Bei Bedarf werden Anpassungsvorschläge mit dem Ziel einer Verbesserung des Erhaltungszustandes vorgetragen. Teil des Aufgabenspektrums ist dabei auch die Begutachtung von Flächen, die einer vertraglich festgelegten Wiederherstellungsverpflichtung unterliegen. Die Einarbeitung aktualisierter Abgrenzungen von Bestandsflächen oder die Eingabe von Floating-Flächen in das Naturschutz-Informationssystem (NAIS) des Landes sind ebenfalls Teil des Aufgabenspektrums.
Projektbeispiele:
- FFH-Mähwiesen-Monitoring im Landkreis Esslingen, Untere Naturschutzbehörde Esslingen (2026)
- FFH-Mähwiesen-Kartierung im Landkreis Pforzheim, Stadt Pforzheim (2025)
- FFH-Mähwiesen-Monitoring im Landkreis Esslingen, Untere Naturschutzbehörde Esslingen (2023 – 2024)
- Erfassung von Mähwiesen im Rahmen der Biotopkartierung

